- Telearbeit
- Te|le|ar|beit 〈f. 20; Pl. selten〉 Heimarbeit eines Arbeitnehmers mittels Verbindung mit dem elektronischen Kommunikationsnetz des Arbeitgebers
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↑ Heimarbeit (a), bei der der Arbeitnehmer über ein elektronisches Kommunikationsnetz mit dem jeweiligen Arbeitgeber verbunden ist.* * *
ITele|arbeit,Bezeichnung für eine Erwerbstätigkeit, die ausschließlich oder alternierend an einem externen Arbeitsplatz ausgeübt wird, der mit dem Unternehmen durch elektronische Kommunikationsnetze verbunden ist. Sie reicht von reiner Teleheimarbeit (Arbeitnehmer arbeitet ausschließlich in seiner Wohnung), mobiler Telearbeit von Außendienstmitarbeitern über alternierende Telearbeit mit regelmäßiger Anwesenheit im Unternehmen bis zur Nutzung von Arbeitsplätzen in Telezentren, Satelliten- oder Nachbarschaftsbüros, die sich v. a. in strukturschwachen Gebieten bewähren und verschiedenen Unternehmen offen stehen. Zunehmende Bedeutung gewinnt die Telearbeit auch in Form der Verlagerung von arbeitsintensiven Tätigkeiten (z. B. Datenerfassung, Programmierungstätigkeiten) in asiatischen Billiglohnländer. Eine besondere Variante der Telearbeit stellen virtuelle Unternehmen dar, die aus einem Netzwerk von Subunternehmern bestehen.Als Vorteile der Telearbeit werden v. a. genannt: Wegfall von Fahrtwegen, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Vermeidung von Bürokosten, Stärkung von Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter. Kritiker befürchten das Entstehen neuer, ungeschützter Beschäftigungsverhältnisse, soziale Isolation der Arbeitnehmer, Selbstausbeutung, ungeklärte Fragen der Haftung und des Datenschutzes. Neuerdings befasst sich auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit bestimmten Aspekten der Telearbeit: Arbeitsplatzgestaltung, rechtlicher Status (Ergonomie, Arbeits- und Gesundheitsschutz), organisatorische und psychosoziale Bedingungen (Abgabetermine, Lohnsysteme, Arbeitsdauer und Pausenregelung, soziale Kontakte, Autonomie und Kontrolle in Bezug auf Arbeitsinhalte, Aus- und Weiterbildung). Eine 1994 im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Bevölkerungs- und Unternehmensbefragung veranschlagt das Telearbeitspotenzial bis zur Jahrtausendwende in Europa auf 10 Mio., in Deutschland auf 3 Mio. Beschäftigte. Derzeit (1998) sind in Deutschland 800 000 Personen, d. h. 2,4 % aller Erwerbstätigen an Telearbeitsplätzen beschäftigt.U. Fischer: Tele-Heimarbeit u. Schutz der Arbeitskraft (1991);M. Collardin: Aktuelle Rechtsfragen der T. (1995);D. Johanning: T. Einf. u. Leitfaden für Unternehmer u. Mitarbeiter (1997);TelearbeitStatt Menschen sollen Daten pendeln: So lautet das Motto des vom Institut für Landesplanung und Raumforschung der Universität Hannover ausgehenden Telearbeitprojektes »Teleharz«. Das Motto beschreibt treffend die Zielsetzung von Telearbeit, die sich weltweit auf dem Vormarsch befindet.Was versteht man unter Telearbeit?Zum Begriff »Telearbeit« haben die Europäische Kommission und die Bonner Forschungsgesellschaft Empirica unterschiedliche Definitionen herausgegeben. Ihnen gemein sind folgende Merkmale: Telearbeit stützt sich auf moderne Informations- und Kommunikationstechnologien. Sie wird entweder ausschließlich oder alternierend außerhalb der Betriebsstätte verrichtet, wobei der Arbeitsplatz mit der zentralen Betriebsstätte durch Telekommunikationsverbindungen verknüpft ist. Über die Art der zu bewältigenden Aufgabe sagt der Begriff nichts aus.Formen der TelearbeitBei der Schaffung von Telearbeitsplätzen sind »Online-« von »Offline-Arbeitsplätzen« zu unterscheiden. Bei Onlinesystemen ist der Arbeitnehmer unmittelbar über eine Datenleitung mit der Betriebsstätte verbunden. Bei Offlinesystemen werden die Daten hingegen über Disketten oder CD-ROMs ausgetauscht.Telearbeit kann von den unterschiedlichsten Orten außerhalb der Betriebsstätte ausgeübt werden. Bei der »mobilen« Telearbeit nutzt der Arbeitnehmer (z. B. Handelsvertreter, Verkaufsberater) die Telekommunikationsverbindungen zur Betriebsstätte von unterwegs. Er selbst hat keinen festen Sitz und bleibt vom Ort des Kunden oder dem Zielort einer Geschäftsreise mit dem Unternehmen in Verbindung. Telearbeit kann als reine Teleheimarbeit ausschließlich von der eigenen Wohnung aus verrichtet werden oder alternierend mit regelmäßiger Anwesenheit im Unternehmen erfolgen. Bei alternierender Telearbeit wird der persönliche Kontakt des Arbeitnehmers zur Betriebsstätte sowie zu Kollegen und betriebsinternen Informationen optimal sichergestellt. Telearbeit kann auch inTelezentren, Satelliten- oder Nachbarschaftsbüros, die verschiedenen Unternehmen offen stehen, verrichtet werden. Telezentren in Form von »Callcentern« wurden als neue Form der Dienstleistungsunternehmen besonders in strukturschwachen Regionen angesiedelt, um dort Arbeitsplätze zu schaffen. Eine besondere Variante der Telearbeit stellen virtuelle Unternehmen dar, die aus einem Netzwerk von Subunternehmern bestehen.Vor- und Nachteile für den ArbeitnehmerHäusliche Telearbeit ist familienfreundlich; Arbeit und Betreuungspflichten innerhalb der Familie lassen sich besser vereinbaren. Telearbeitnehmer können ihre Arbeitszeit in der Regel frei bestimmen und verfügen dadurch über mehr Arbeitszeitsouveränität und eine ungestörtere Arbeitsatmosphäre. Der Wegfall von Fahrtwegen bringt Freizeitgewinn. Durch den geringeren Kontakt mit der Betriebsstätte entfällt die unmittelbare Aufsicht und Kontrolle durch den Vorgesetzten. Eine Zunahme an häuslicher Telearbeit führt in Städten und Ballungszentren zu Verkehrs- und Umweltentlastungen.Teleheimarbeit kann aber auch zu Selbstausbeutung und sozialer Isolation führen, wenn der Arbeitnehmer vom betrieblichen Informationsaustausch abgeschnitten, von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ausgeschlossen wird und an betriebsinternen Aufstiegsmöglichkeiten nicht oder nur eingeschränkt teilnimmt. Kritiker befürchten, dass neue, ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse entstehen und dass vielfach Haftung, Datenschutz und Aufwandsentschädigung nicht ausreichend geregelt sind.Vorteile und Kostenersparnisse für die UnternehmenTelearbeitnehmer haben in der Regel geringere krankheitsbedingte Ausfallzeiten und verfügen über höhere Leistungsbereitschaft und größere Eigenmotivation. Die zur Verfügung gestellte Technik wird besser ausgelastet. Die Unternehmen sind nicht gezwungen, ihre Arbeitnehmer vor Ort bzw. aus dem näheren Einzugsgebiet zu rekrutieren. Die feste Bindung an den lokalen Betriebsstandort wird dadurch gelöst. Insbesondere kleinere Unternehmen sind in der Lage, durch Teleheimarbeit verbesserten Kundenservice anzubieten. Sie können sich z. B. auch einer zentralen Servicestation anschließen, wenn sie nicht selbst eine ständige telefonische Präsenz gewährleisten können.Telearbeit bedeutet im Regelfall keine Einsparung von Personalkosten. Allerdings entfallen Überstunden- und Nachtzuschläge, außer mit dem Arbeitnehmer wird eine zuschlagpflichtige Arbeitszeit vereinbart. Die Unternehmen ersparen zusätzliche Fahrtkostenerstattungen. Die Raummiete kann gesenkt werden, indem am Ort der Betriebsstätte weniger Arbeitsplätze einzurichten sind. Insbesondere in den Ballungszentren kann die Einsparung von Raummiete zu einer erheblichen Senkung der Betriebskosten führen. Umgekehrt müssen die Unternehmen zur Einrichtung eines Teleheimarbeitsplatzes Investitionen tätigen, und es fallen Schulungskosten an. Der häusliche Arbeitsplatz muss mit der erforderlichen Hard- und Software ausgestattet werden. Der Preisverfall der letzten Jahre ermöglicht es jedoch, diese Investitionen in einer angemessenen Größenordnung zu tätigen. Zur Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes gehört auch das erforderliche Mobiliar, so z. B. der Schreibtisch und der Schreibtischstuhl. Üblicherweise gewähren die Unternehmen den Telearbeitnehmern für die Bereithaltung des häuslichen Arbeitsplatzes einen monatlichen Zuschuss. Außerdem müssen sowohl die Telefonanschluss- als auch die Telefonverbindungsgebühren von den Unternehmen getragen werden. Werden Sondertarife vereinbart, können Kosten reduziert werden.Welche Aufgaben werden durch Telearbeit erledigt?Die Telearbeit hat sich v. a. durchgesetzt in den Bereichen Textbearbeitung, Software-Entwicklung und Datenerfassung. Aber auch Servicetätigkeiten in Form von Infotelefonen oder Hotlines sind für Telearbeit geeignet. Sie können im Regelfall vom häuslichen Arbeitsplatz aus erledigt werden. Problematischer, aber ebenfalls für Telearbeit geeignet, sind Aufgaben im Konstruktionsbereich (z. B. CAD). Kundenberater und Handelsvertreter nutzen bereits häufig die mobile Telearbeit. Umsatzzahlen, Zahl der akquirierten Kunden sowie Art und Umfang der Geschäftsabschlüsse werden unmittelbar vor Ort in den Laptop eingegeben und unverzüglich der Zentrale übermittelt.Rechtlicher Status der TeleheimarbeitnehmerEin Telearbeitnehmer bleibt Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts, sofern er weisungsabhängig ist bezüglich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort seiner Tätigkeit. Für den Telearbeitnehmer gelten dann - wie für alle anderen Arbeitnehmer - die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie z. B. Kündigungsfristen, Urlaub, Meldepflichten im Krankheitsfall. Vorsicht ist geboten, wenn ein Unternehmen im Wege des so genannten »Outsourcing« den Arbeitnehmer als freien Mitarbeiter einsetzen möchte. Ist er berechtigt, für jeden Dritten Aufträge zusätzlich zu erledigen, so wird der Telearbeitnehmer zum Unternehmer. Allerdings ist die Abgrenzung zur so genannten Scheinselbstständigkeit zu beachten.Anforderungen an den Arbeitsplatz des TeleheimarbeitnehmersAuch für den häuslichen Arbeitsplatz gelten die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung sowie weitere Schutzvorschriften, die sich z. B. aus baurechtlichen Bestimmungen oder Vorschriften der Unfallverhütung ergeben. So muss auch die häusliche Arbeitsstätte eine Fläche von mindestens 8 qm aufweisen sowie über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen.Zusätzliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen und den TeleheimarbeitnehmernGrundsätzlich ist die Einführung von Telearbeit mitbestimmungspflichtig. Im Wege der Betriebsvereinbarung, des Haustarifvertrags oder von Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag können offene Fragen der Teleheimarbeit geregelt werden. Offene Fragen sind z. B., zu welcher Art der Arbeit der Telearbeitnehmer verpflichtet ist; wie die Kontrolle durch Vorgesetzte und den Arbeitgeber selbst erfolgen soll; in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt Arbeitgeber und Vorgesetzte Zugang zum häuslichen Arbeitsplatz haben. Hier ist eine gesonderte Regelung erforderlich, da die Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz grundsätzlich unverletzlich ist. Telearbeitnehmer und Arbeitgeber sollten auch vereinbaren, wer im Falle der Beschädigung oder des Verlustes der technischen Einrichtung oder der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel haftet. Außerdem muss die Aufwandsentschädigung für das Vorhalten der häuslichen Betriebsstätte festgelegt werden, und es ist zu klären, wie der Datenschutz im häuslichen Umfeld des Telearbeitnehmers gewährleistet wird. Ferner muss vereinbart werden, wer die Vertretung im Krankheitsfall übernimmt und welche Rückkehrmöglichkeiten der Telearbeitnehmer auf einen Arbeitsplatz innerhalb der Betriebsstätte hat.Zukunft der TelearbeitsplätzeIm Jahr 2000 gab es in den USA rd. 11 Mio. Telearbeiter; in Deutschland waren etwa 2 Mio. Personen an Telearbeitsplätzen beschäftigt; europaweit wird diese Zahl auf 10 Mio. geschätzt. Prognosen über die künftige Anzahl der Telearbeitsplätze fallen sehr unterschiedlich aus. Fest steht, dass Telearbeit beim Übergang von der Industrie- zur Informationsgesellschaft eine bedeutende Rolle spielen wird. Sie ermöglicht es auch, neue Berufsbilder zu erschließen, so z. B. im Bereich des Marketings und der Trendforschung. Aber auch in herkömmlichen Berufen wird Telearbeit klassische Berufsbilder verändern und stark beeinflussen, so z. B. im Bereich der Medizin, aber auch im Bildungswesen. Hier kann Telearbeit in kürzester Zeit zur Erschließung weltweiter Informationsquellen führen.IIITelearbeit,eine Erwerbstätigkeit, die an einem externen Arbeitsplatz ausgeübt wird, der mit dem Unternehmen durch elektronische Kommunikationsnetze verbunden ist. Sie reicht von reiner Teleheimarbeit, bei welcher der Arbeitnehmer ausschließlich zu Hause an seinem Computer arbeitet, über mobile Telearbeit von Außendienstmitarbeitern bis zur Nutzung von Arbeitsplätzen in Telezentren, Satelliten- oder Nachbarschaftsbüros, die sich v. a. in strukturschwachen Gebieten bewähren. Die Bedeutung von Telearbeit nimmt weltweit zu, auch in Form der Verlagerung von arbeitsintensiven Tätigkeiten (z. B. Datenerfassung, Programmierung) in Billiglohnländer. Eine besondere Variante der Telearbeit stellen virtuelle Unternehmen dar, die aus einem Netzwerk von Subunternehmern bestehen.Als Vorteile der Telearbeit werden genannt: Wegfall von Fahrtwegen, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Vermeidung von Bürokosten, Stärkung von Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter. Kritiker befürchten das Entstehen neuer, ungeschützter Beschäftigungsverhältnisse, soziale Isolation der Arbeitnehmer sowie Selbstausbeutung und weisen auf ungeklärte Fragen der Haftung und des Datenschutzes hin.* * *
Te|le|ar|beit, die; - [zu ↑tele-, ↑Tele- (1)]: (Form der) ↑Heimarbeit (a), bei der der Arbeitnehmer über ein elektronisches Kommunikationsnetz mit dem jeweiligen Arbeitgeber verbunden ist: So müsse man etwa bei den neueren Arbeitsplätzen am Bildschirm nicht nur fragen, was T. an Verkehrsentlastung und Zeitersparnis bringt, sondern auch, was sie für den Einzelnen und seine sozialen Kontakte bedeutet (Zeit 17. 2. 95, 37).
Universal-Lexikon. 2012.